Rechnungswesen

Das Rechnungswesen erschöpft sich nicht in der Erfüllung gesetzlicher Buchführungspflichten, es ist zudem ein wesentliches Element der operativen Unternehmenssteuerung. Wir übernehmen daher nicht nur Ihre Finanz- und Lohnbuchhaltung, sondern unterstützen Sie mit unserem Fachwissen sowohl bei der lückenlosen Aufzeichnung aller Geschäftvorgänge als auch der Entwicklung von Auswertungen. So erhalten Sie eine aussagefähige Grundlage für Ihre betrieblichen Entscheidungsprozesse.

 

- Laufende Finanz- und Lohnbuchführung*

 

- Erstellung von Umsatzsteuer-, Lohnsteuer- und
   Sozialversicherungsanmeldungen*

 

- Jahresabschlusserstellung und Überschussrechnungen für
   Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften und natürliche
   Personen

 

- Kostenrechnung

 

- Einrichtung und Pflege von unternehmensinternen
   Buchhaltungssystemen

 

*Alle Lohn- und Gehaltsarbeiten werden von unserem Partner einem Spezialisten für Lohn- und Gehaltsabrechnung durchgeführt.

 

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© Steuerberater Dipl. Kfm. Reiner Tröller