Aktuelle Urteile, Gesetzgebungen
und Praxishinweise
Gerne beraten wir unsere Mandanten zu den untenstehenden Themen ausführlicher und helfen Ihnen, wenn Sie Fragen haben oder etwas unklar ist.
Seit2019 sind Zuschüsse des Arbeitsgebers für Tickets im Linien- und Personennahverkehr oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte steuerfrei - auch für private Fahrten. Bisher mussten die steuerfreien Leistungen allerdings auf die Entfernungspauschale angerechnet werden. Das minderte den Werbungskostenabzug.
Ab 2020 soll die Anrechnung wegfallen. Außerdem sollen Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte – insbesondere Jobtickets –pauschal mit 25 Prozent besteuert werden.
Wer Halter eines Elektro- oder Hybridautos ist, kann sich über weitere Steuerbegünstigungen freuen. Beispielsweise wird eine neue Sonderabschreibung für rein elektrische Lieferfahrzeuge eingeführt. Für neue Elektrolieferfahrzeuge kann zusätzlich zur allgemeinen AfA eine Sonderabschreibung in Höhe von 50 Prozent der Anschaffungskosten vorgenommen werden.
Zur Förderung der Elektromobilität hat die Bundesregierung die Dienstwagenbesteuerung für Elektro-Fahrzeuge bis 40.000 Euro von 0,5 Prozent auf 0,25 Prozent halbiert. Außerdem wurde die Halbierung der Bemessungsgrundlage bei der Dienstwagenbesteuerung für Elektro- und Hybridfahrzeuge bis 2030 verlängert.
Berufliche Fort- und Weiterbildungskosten
Die Steuerbefreiung gilt für Fort- oder Weiterbildungsmaßnahmen, die überwiegend im betrieblichen Interesse des Arbeitgebers vorgenommen werden oder der individuellen Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeiter dienen (z.B. Sprachkurse, Computerkurse).
Hintergrund: Berufliche Weiterbildungskosten stellen keinen Arbeitslohn dar, wenn sie im Interesse des Arbeitgebers vorgenommen werden. Sie sind daher steuerfrei.
Die Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand werden angehoben. Ab 1. Januar 2020 sind folgende Erhöhungen vorgesehen:
Sind die tatsächlich entstandenen Kosten höher als die Pauschalen, können sie anstelle der Pauschbeträge geltend gemacht werden.
Ab Januar 2020 können auch Berufskraftfahrer Auswärtstätigkeiten und Übernachtungen im Kraftfahrzeug des Arbeitgebers pauschal geltend machen. Der Pauschbetrag beträgt 8 Euro pro Abwesenheitstag. Überschreiten die tatsächlich entstandenen Kosten den Pauschbetrag, können sie anstelle der 8 Euro geltend gemacht werden.
Der Grundfreibetrag steigt für das Veranlagungsjahr 2020, sodass alle Einkommen bis 9.408 Euro steuerfrei bleiben.
Außerdem steigt das Kindergeld pro Monat und Kind um 10 Euro. Eltern erhalten für das erste und zweite Kind monatlich jeweils 204 Euro, für das dritte Kind 210 Euro und ab dem vierten Kind 235 Euro.
Und auch der Kinderfreibetrag steigt: um 192 Euro auf 7.620 Euro.
Quelle: https://www.steuern.de/steueraenderungen-2020.html